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Steuerliche Absetzbarkeit

Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Absetzungsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Das heißt Sie können die Kinderbetreuungskosten letzmalig bei der ArbeiternehmerInnenveranlagung für das Jahr 2018 geltend machen.

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Gratiskindergarten

Der Besuch in städtischen und privaten elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Wien ist für alle Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht stark vergünstigt, da die Stadt Wien den Elternbeitrag fördert. 

Voraussetzung dafür ist:

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