Main area

.

Zuschuss Elternbeitrag Hort

zurück

Die Stadt Wien unterstützt Eltern mit einem Zuschuss zum Elternbeitrag, wenn sie für die Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder einen privaten Hort in Anspruch nehmen.

Voraussetzung:

  • Die Einrichtung verfügt über eine gesetzliche Bewilligung nach dem Wiener Kindergartengesetz.
  • Das Kind, für das der Zuschuss beantragt wird und zumindest eine obsorgeberechtigte Person muss ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Das Familien-Netto-Einkommen beträgt maximal 3.502,21 Euro.

Der Zuschuss wird für maximal die Dauer eines Schuljahres und längstens bis zum Ende der Schulpflicht gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an die private Betreuungseinrichtung. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

Ein Zuschuss für die Sommermonate (Sommerferien) Juli und August muss gesondert beantragt werden.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Familien-Netto-Einkommen. Ist der Elternbeitrag der privaten Betreuungseinrichtung höher als der Zuschuss, ist die Differenz von den Obsorgeberechtigten selbst zu entrichten. Etwaige Kostenbeiträge für Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen und ähnliches sind von den Obsorgeberechtigten zu tragen.

Jede Änderung des Familien-Netto-Einkommens ist unverzüglich der Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) zu melden. Bei unrichtigen Angaben oder nicht gemeldeten Einkommensänderungen behält sich die MA 10 das Recht auf Rückforderung des Zuschusses vor. Wird eine Verlängerung der Ermäßigung gewünscht, sind neuerlich die erforderlichen Einkommensnachweise an die Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) zu übermitteln.

Geschwister-Ermäßigung
Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, wird vom Familien-Netto-Einkommen ein fixer Betrag abgezogen.

Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen
Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder des Elternteils lebt, wird der im Rahmen der Unterhaltspflicht geleisteten laufenden Unterhaltszahlungen bzw. Kostenersatzbeiträge der Familie ein Betrag in Höhe von maximal 408,92 Euro abgezogen.

Fristen

Anträge können bei der zuständigen Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) bis zum 15. eines Monats eingereicht werden.

Eine Verlängerung des Zuschusses muss bis spätestens 15. des Monats, in dem der laufende Zuschuss endet, beantragt werden. Später eingebrachte Anträge werden ausnahmslos frühestens nach Ablauf des ersten Folgemonats bewilligt. Folglich kann für den Folgemonat kein Zuschuss zum Elternbeitrag gewährt werden.

Zuständige Stelle

Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10)

Infotelefon: 277 55 55
Montag bis Freitag, von 7.30 Uhr bis 18 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrags" kann mit der Besuchsbestätigung der privaten Einrichtung (diese erhält man am jeweiligen Standort) und den Einkommensnachweisen bei der zuständigen Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) per E-Mail, Post, Fax oder persönlich eingereicht werden.

Einkommensnachweise:

Unselbstständig Erwerbstätige:
Letztgültige Lohn- und Gehaltsbestätigung (inklusive Überstundenzahlungen)
Bei Einkommen in unregelmäßiger Höhe: Lohn- und Gehaltsbestätigung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
Selbstständig Erwerbstätige:
Letztgültiger Einkommenssteuerbescheid


zurück