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Befreiung vom Essensbeitrag

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Eltern können eine Befreiung vom Essensbeitrag für ihre Kinder in städtischen oder privaten elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen beim Amt für Jugend und Familie (MAG ELF), Gruppe Recht beantragen.

Voraussetzung dafür ist:

  • ein Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren,
  • das Kind regelmäßig einen Kindergarten besucht
  • in Wien hauptgemeldet ist,
  • der Antragsteller/In mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt.

Die Einkommensgrenze für alle im Haushalt lebenden Personen beträgt insgesamt 1.864,94 Euro netto pro Monat.
Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind werden zusätzlich € 433,23 angerechnet.

Das vom Kindergarten unterschrieben Formular muss bei der MA 11 eingereicht werden. 

Die bewilligte Essensförderungen in der Höhe von € 79,95 wird von der MA 11 direkt an den Kindergarten ausbezahlt und den Eltern vom Elternbeitrag abgezogen.

Informationsblatt - deutsch - englischbosnisch/kroatischserbischtürkisch

MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90710
Fax: +43 1 4000-99-90710
E-Mail: gr-gek@ma11.wien.gv.at


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