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Steuerliche Absetzbarkeit

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Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Absetzungsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Das heißt Sie können die Kinderbetreuungskosten letzmalig bei der ArbeiternehmerInnenveranlagung für das Jahr 2018 geltend machen.


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