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Zuschuss Elternbeitrag Hort

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Die Stadt Wien unterstützt Eltern mit einem Zuschuss zum Elternbeitrag, wenn sie für die Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder einen privaten Hort in Anspruch nehmen.

Voraussetzung:

    • Sie wohnen mit Hauptwohnsitz in Wien.
    • Sie und das Kind wohnen im selben Haushalt.
    • Das Kind besucht einen privaten Hort, eine private Kindergruppe oder Tageseltern, die über eine gesetzliche Bewilligung nach dem Wiener Kindergartengesetz verfügen.
    • Es können nur Kinder bis zur Vollendung der 9. Schulstufe gefördert werden, die eine Wiener Pflichtschule besuchen, an der keine schulische Tagesbetreuung angeboten wird. Ausgenommen sind Kinder, die eine Schule mit einer ganztägigen Betreuung besuchen, für welche in der schuleigenen Nachmittagsbetreuung kein Platz zur Verfügung steht. Darüber müssen Sie einen entsprechenden Nachweis der Bildungsdirektion an die Stadt Wien - Kindergärten übermitteln.
    • Das Gesamt-Netto-Einkommen darf nicht mehr sein als 3.660,73 Euro (ab September 2024) beziehungsweise wird ein zum Datum der Einreichung des Antrags gültiger Mindestsicherungsbescheid von zumindest einer obersorgeberechtigten Person übermittelt. Das Gesamt-Netto-Einkommen ist das Einkommen aller Personen im Haushalt.
    • Für die Fördergewährung muss eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen werden. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinie "Förderung für den Zuschuss zu Essens- und Betreuungsbeiträgen in privaten Horten" voraus.

    Der Antrag gilt nur für 1 Schuljahr. Das heißt, den Zuschuss müssen Sie jedes Schuljahr neu beantragen.

    Einen Zuschuss für die Sommermonate (Sommerferien) Juli und August müssen Sie gesondert beantragen.

    Wenn sich Ihr Einkommen ändert, müssen Sie das sofort der Servicestelle der Kindergärten melden. Wenn Sie Änderungen Ihres Einkommens nicht melden oder falsche Angaben machen, behält sich die Servicestelle der Kindergärten das Recht auf Rückforderung des Zuschusses vor.

Geschwister-Ermäßigung
Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, wird vom Familien-Netto-Einkommen ein fixer Betrag abgezogen.

Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen
Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder des Elternteils lebt, wird der im Rahmen der Unterhaltspflicht geleisteten laufenden Unterhaltszahlungen bzw. Kostenersatzbeiträge der Familie ein Betrag in Höhe von maximal 408,92 Euro abgezogen.

Fristen

Anträge können bei der zuständigen Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) bis zum 15. eines Monats eingereicht werden.

Eine Verlängerung des Zuschusses muss bis spätestens 15. des Monats, in dem der laufende Zuschuss endet, beantragt werden. Später eingebrachte Anträge werden ausnahmslos frühestens nach Ablauf des ersten Folgemonats bewilligt. Folglich kann für den Folgemonat kein Zuschuss zum Elternbeitrag gewährt werden.

Zuständige Stelle

Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10)

Infotelefon: 277 55 55
Montag bis Freitag, von 7.30 Uhr bis 18 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrags" kann mit der Besuchsbestätigung der privaten Einrichtung (diese erhält man am jeweiligen Standort) und den Einkommensnachweisen bei der zuständigen Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) per E-Mail, Post, Fax oder persönlich eingereicht werden.

Einkommensnachweise:

Unselbstständig Erwerbstätige:
Letztgültige Lohn- und Gehaltsbestätigung (inklusive Überstundenzahlungen)
Bei Einkommen in unregelmäßiger Höhe: Lohn- und Gehaltsbestätigung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
Selbstständig Erwerbstätige:
Letztgültiger Einkommenssteuerbescheid


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